Ordentlichen Mitgliedschaft

Aufnahme eines neuen Vereines/Verbandes zum ÖDAST als ordentliches Mitglied

Formale Bedingungen:

  1. Antrag auf Aufnahme als Verbandskörperschaft in den ÖDAST unterschrieben vom Obmann/frau und Schriftführer oder den entsprechenden Funktionären im Verein/Verband (Antragsformular)
  2. In Österreich gemeldeter Verein mit ZVR-Zahl
  3. Aktueller Vereinsregisterauszug
  4. Aktuelle Satzungen/Statuten mit Hinweis auf tiergerechter und sachkundiger Haltung und des verantwortungsvollen Umganges mit Tieren
  5. Gemeinnützigkeit des Vereines/Verbandes
  6. Nachweis des Wirkens als Tierverein (verbal, Beschreibung der Vereinstätigkeiten/Aktivitäten)
  7. Kein anhängiges Verfahren gegen den Verein/Verband aufgrund Verfehlungen gegen das Tierschutzgesetz und deren Verordnungen
  8. Kein anhängiges Verfahren gegen derzeitig aktive Funktionäre des Vereines/Verbandes aufgrund Verfehlungen gegen das Tierschutzgesetz und deren Verordnungen
  9. Mitgliederanzahl mind. 10 Mitglieder

Aufnahmeverfahren:

  • Sind die formalen Bedingungen erfüllt, beginnt das sogenannte Aufnahmeverfahren im Zuge dessen auch Vertreter des Aufnahmewerbers zu einem persönlichen Gespräch Vertretern des ÖDAST geladen werden.
  • Im Verlauf des Aufnahmeverfahrens kann der ÖDAST sich mittels Recherchen im Internet/Soziale Medien bzw. über die Teilnahme an einer Veranstaltung (Clubtreffen/GV) weiterführende Informationen über den Verein einholen die dann zur Entscheidungsfindung herangezogen werden.
  • Die Dauer des Aufnahmeverfahrens ist nicht vorgegeben, es wird aber ein Abschluss innerhalb von drei Monaten angestrebt.
  • Der Bundesvorstand entscheidet nach Überprüfung aller Unterlagen in einer seiner Sitzungen oder im E-Mail Rundlauf über die Aufnahme (einfache Mehrheitsentscheidung).
  • Das neue Mitglied bleibt für ein Jahr unter Beobachtung (Einhaltung der formalen Bedingungen).
  • Bei Verstoß innerhalb gegen die Grundsätze des ÖDAST oder Wegfall einer der formalen Bedingungen innerhalb des ersten Jahres erfolgt automatisch der Ausschluss durch das Präsidium des ÖDAST.

Rechtsanspruch:

  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Aufnahme.
  • Die Aufnahme kann ohne Angaben von Gründen verwehrt werden.

Weitere Informationen:

Wenn Sie Fragen zur ordentlichen Mitgliedschaft haben, nehmen Sie am besten direkt Kontakt auf.
Das ausgefüllte Antragsformular schicken Sie mit den Unterlagen bitte direkt an den Gerneralsekretär des ÖDAST (office@oedast.at).