Ordentlichen Mitgliedschaft
Aufnahme eines neuen Vereines/Verbandes zum ÖDAST als ordentliches Mitglied
Formale Bedingungen:
- Antrag auf Aufnahme als Verbandskörperschaft in den ÖDAST unterschrieben vom Obmann/frau und Schriftführer oder den entsprechenden Funktionären im Verein/Verband (Antragsformular)
- In Österreich gemeldeter Verein mit ZVR-Zahl
- Aktueller Vereinsregisterauszug
- Aktuelle Satzungen/Statuten mit Hinweis auf tiergerechter und sachkundiger Haltung und des verantwortungsvollen Umganges mit Tieren
- Gemeinnützigkeit des Vereines/Verbandes
- Nachweis des Wirkens als Tierverein (verbal, Beschreibung der Vereinstätigkeiten/Aktivitäten)
- Kein anhängiges Verfahren gegen den Verein/Verband aufgrund Verfehlungen gegen das Tierschutzgesetz und deren Verordnungen
- Kein anhängiges Verfahren gegen derzeitig aktive Funktionäre des Vereines/Verbandes aufgrund Verfehlungen gegen das Tierschutzgesetz und deren Verordnungen
- Mitgliederanzahl mind. 10 Mitglieder
Aufnahmeverfahren:
- Sind die formalen Bedingungen erfüllt, beginnt das sogenannte Aufnahmeverfahren im Zuge dessen auch Vertreter des Aufnahmewerbers zu einem persönlichen Gespräch Vertretern des ÖDAST geladen werden.
- Im Verlauf des Aufnahmeverfahrens kann der ÖDAST sich mittels Recherchen im Internet/Soziale Medien bzw. über die Teilnahme an einer Veranstaltung (Clubtreffen/GV) weiterführende Informationen über den Verein einholen die dann zur Entscheidungsfindung herangezogen werden.
- Die Dauer des Aufnahmeverfahrens ist nicht vorgegeben, es wird aber ein Abschluss innerhalb von drei Monaten angestrebt.
- Der Bundesvorstand entscheidet nach Überprüfung aller Unterlagen in einer seiner Sitzungen oder im E-Mail Rundlauf über die Aufnahme (einfache Mehrheitsentscheidung).
- Das neue Mitglied bleibt für ein Jahr unter Beobachtung (Einhaltung der formalen Bedingungen).
- Bei Verstoß innerhalb gegen die Grundsätze des ÖDAST oder Wegfall einer der formalen Bedingungen innerhalb des ersten Jahres erfolgt automatisch der Ausschluss durch das Präsidium des ÖDAST.
Rechtsanspruch:
- Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Aufnahme.
- Die Aufnahme kann ohne Angaben von Gründen verwehrt werden.
Weitere Informationen:
Wenn Sie Fragen zur ordentlichen Mitgliedschaft haben, nehmen Sie am besten direkt Kontakt auf.
Das ausgefüllte Antragsformular schicken Sie mit den Unterlagen bitte direkt an den Gerneralsekretär des ÖDAST (office@oedast.at).